Sollte dein Reisegepäck bei einer Flugreise beschädigt worden sein, liegt die Verantwortung für den Schaden bei der zuständigen Fluggesellschaft. An den meisten Flughäfen kannst du die Schadensmeldung bevorzugt online oder direkt bei der Gepäckermittlung (Lost and Found am Flughafen) einreichen.
Nach deiner Meldung erhältst du eine schriftliche Bestätigung mit einer Referenznummer, der sogenannten PIR-Nummer (z. B. FRALH12345). Bewahre diese Nummer unbedingt sorgfältig auf, da sie für die weitere Bearbeitung benötigt wird.
Falls du den Schaden erst nach deiner Ankunft zu Hause oder im Hotel bemerkst, musst du ihn innerhalb von sieben Tagen nach deinem Flug melden. Diese Frist ist wichtig, damit dein Anliegen schnell bearbeitet wird und deinen Anspruch auf Erstattung durch die Fluggesellschaft nicht verlierst.
Übrigens kannst du auch für verspätetes Gepäck eine Entschädigung beantragen. Wenn dein aufgegebenes Gepäck verspätet ankommt und du gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine Erstattung für notwendige Toilettenartikel und Kleidung beantragen möchtest, kannst du dies bei deiner Fluggesellschaft meist online beantragen. Die Erstattung hilft dir, unvermeidbare Ausgaben in der Zwischenzeit auszugleichen.
Falls dein Gepäck beschädigt wurde, kannst du deine Fluggesellschaft dies ebenfalls kontaktieren, um eine Erstattung der entstandenen Kosten zu beantragen.